Wenn ein Interessent ein Exposé zugeschickt bekommt, sei es automatisch oder manuell, öffnet er über den Exposé-Button das Rechtsformular. Stimmt der Interessent hier nicht zu, dass Ihr vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig werdet, kann er das Exposé nicht öffnen.
Um sicherzustellen, dass Ihr diesen Prozess weiterhin automatisiert abwickeln könnt, haben wir in der Verwaltung zwei Checkboxen eingeführt:
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Erinnerungsaufgabe für den Absender anlegen:
Diese Checkbox erstellt automatisch eine Aufgabe für den Absender, der in der Regel der Makler oder Objektbetreuer ist. So wird sichergestellt, dass der Absender daran erinnert wird, nach Ablauf der Widerrufsfrist erneut auf den Interessenten zuzugehen.
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Angebotsmail automatisch neu versenden:
Diese Checkbox sorgt dafür, dass das Exposé automatisch in der ersten E-Mail noch einmal an den Interessenten verschickt wird. Eine Anpassung des Textes in dieser E-Mail ist jedoch nicht möglich.
Dies gewährleistet, dass Ihr in diesem Prozess so gut wie nicht manuell eingreifen müsst.
Wie kann die Automatisierung eingerichtet werden?
Wie Ihr diese Automatisierungen umsetzen könnt, erklären wir Euch in dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung.
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Aktiviert zunächst die Checkboxen:
- Unter Verwaltung > Landing Pages findet Ihr den Bereich für die Widerrufsautomatik.
- Aktiviert die erste Checkbox, um automatisch eine Aufgabe für den Absender zu erstellen.
- Aktiviert die zweite Checkbox, um das Exposé automatisch erneut an den Interessenten zu senden
- Speichert Eure Änderungen, um die Einstellungen zu übernehmen.
Diese Schritte helfen Euch, die Widerrufsautomatik und den automatischen E-Mail-Versand effizient einzurichten, wenn der Interessent möchte, dass Ihr erst nach 14-Tagen-Widerrufszeit tätig werdet.
Diese Automatik funktioniert nur, wenn das Objekt nach den 14 Tagen weiterhin verfügbar ist.
Alternative Lösung: Zustimmung als Pflichtfeld
Alternativ habt Ihr unter Verwaltung > Landing Pages bei der dritten Zustimmung der Maklertätigkeit auch die Möglichkeit, diese Zustimmung als Pflichtfeld festzulegen. Das bedeutet, dass der Interessent in diesem Fall das Häckchen setzen muss, damit der Button "Makler provisionspflichtig beauftragen" anklickbar wird.
Diese Einstellung umgeht die Automatisierungen, die sonst möglicherweise ausgelöst werden könnten. Somit stehen Euch in Propstack zwei Wege zur Verfügung, um diese Herausforderung zu lösen: Entweder Ihr nutzt die Automatisierungen oder Ihr setzt die Zustimmung der Maklertätigkeit als Pflichtfeld. Beide Optionen bieten flexible Lösungen, um den individuellen Bedürfnissen Eures Unternehmens gerecht zu werden.