Seit der Einführung der Energieeffizienzklassen durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab dem 01. Mai 2014 müssen bei neu ausgestellten Energieausweisen Energieeffizienzklassen von A+ bis H angegeben werden.
Energieausweise, die bis zum 30. April 2014 ausgestellt wurden, enthalten diese Angabe nicht. Dies kann bei der Übertragung auf Immobilienplattformen wie Immobilienscout24 zu Schwierigkeiten führen, wenn das Erstellungsdatum nicht korrekt berücksichtigt wird.
Was ist das Problem?
Für Energieausweise, die bis zum 30. April 2014 ausgestellt wurden, war die Angabe der Energieeffizienzklasse nicht vorgeschrieben. Trägt man für solche Ausweise trotzdem eine Klasse ein, wird diese Information auf Immobilienportalen nicht angezeigt, da sie nur für Ausweise ab dem 01. Mai 2014 relevant ist. Um Fehler zu vermeiden, muss das Erstellungsdatum des Energieausweises korrekt eingegeben werden.
Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig. Wenn ein Ausweis bis zum 30. April 2014 ausgestellt wurde, bedeutet dies, dass er mittlerweile abgelaufen sein könnte. Überprüft deshalb im Vorfeld, ob der Ausweis noch gültig ist. Falls er abgelaufen ist, könnt Ihr mit der Erweiterung Energieausweis48 einen neuen, gültigen Ausweis erstellen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eingabe der Energieeffizienzklasse
-
Überprüft zuerst das Erstellungsdatum des Energieausweises. Dieses findet Ihr meist auf der ersten Seite des Dokuments.
- Wenn der Energieausweis ab dem 01. Mai 2014 ausgestellt wurde, müsst Ihr eine Energieeffizienzklasse auswählen. Diese Klassen reichen von A+ (sehr energieeffizient) bis H (weniger energieeffizient).
-
Für Energieausweise, die bis zum 30. April 2014 ausgestellt wurden, ist die Angabe einer Energieeffizienzklasse nicht erforderlich. Gebt in diesem Fall keine Klasse an.
-
Wählt im Dropdown-Menü Eurer Immobilienplattform das passende Erstellungsdatum aus:
Wenn Ihr versehentlich eine Energieeffizienzklasse für einen älteren Ausweis (bis zum 30. April 2014) angebt, wird diese Information nicht an die Immobilienplattform übertragen, da die Angabe für solche Ausweise nicht vorgesehen ist.