Mit Tracking ist die Nachverfolgung von E-Mails und Landing Pages gemeint.
Jede E-Mail, die Ihr über Propstack versendet, könnt Ihr automatisch nachverfolgen, ohne etwas zu aktivieren. Über das Blitz-Symbol rechts oben in Eurem Propstack seht Ihr Eure Tracking-Benachrichtigungen:
Wie funktioniert das Tracking von E-Mails und wie kann es ein- und ausgeschaltet werden?
Es wird nachverfolgt, ob und wann eine E-Mail gelesen wurde. Ihr könnt beim Versand einer E-Mail selbst bestimmen, ob diese nachverfolgt werden soll. Setzt hierzu in Eurer E-Mail-Versandmaske den Haken bei "E-Mail tracken":
Wichtiger Hinweis beim Versand an mehrere Empfänger: Ihr müsst beachten, dass Ihr nicht herausfinden könnt, wer eine E-Mail gelesen hat, wenn die E-Mail mehrere Empfänger hat. In diesem Fall erscheint über das Tracking die Meldung: "Jemand öffnete die E-Mail".
Lösung: Wenn Euch also der Nachweis wichtig ist, dass eine bestimmte Person die E-Mail geöffnet hat, sollte die E-Mail auch nur einen Adressaten haben.
Wie funktioniert das Tracking von Landing Pages?
Aktivitäten auf Immobilien-Angebote, die über Propstack versendet wurden, können detailliert nachverfolgt werden.
Der Absender des Angebots erhält zu folgenden Aktionen auf der Landing Page eine Benachrichtigung:
- Wann wurde die Landing Page besucht?
- Welche Links wurden geöffnet?
- Welche Dokumente oder Grundrisse wurden heruntergeladen?
- Welche Einheiten wurden "geliked" (bei Projekt-Angeboten)?
- Wurde das Exposé heruntergeladen?
- Wurde die Widerrufsbelehrung geöffnet?
Auch hier gilt es zu beachten, dass der Nachweis nur dann personenbezogen ist, wenn die E-Mail nicht an mehrere Personen versendet wurde.
Trackings tauchen zwar nicht als Aktivitäten bei Kontakten auf, sind unter den jeweiligen Aktivitäten über den Blitz aber ebenfalls verzeichnet und später aufrufbar.
Warum werden beim Blitz nicht alle Aktivitäten angezeigt?
Es ist möglich, dass bestimmte Aktivitäten, wie das Öffnen von E-Mails oder Landingpages, beim Empfänger aufgrund eines installierten Tracking-Blockers im Browser nicht angezeigt werden.
Rechtliche Grundlage
Ihr seid selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob eine Genehmigung, berechtigtes Interesse oder eine andere rechtliche Grundlage für das Nachverfolgen von E-Mails vorliegt. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Datenschutz Eurer Kunden gewahrt bleibt und Ihr keine Verstöße gegen geltende Datenschutzbestimmungen begeht.
Prüft daher genau, ob das Tracking z.B. aus Gründen der Durchsetzung von Provisionsansprüchen oder zur Verbesserung des Kundenservices eingesetzt werden darf.
Die Funktion ist automatisch aktiviert und lässt sich unter Verwaltung > Systemeinstellungen > Trackings deaktivieren.